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Altenpflegeheim
Stiftung Geschwister W. Nees


Hebelstraße 15
76351 Linkenheim-Hochstetten
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Gedichte & Moritaten

Mi. 15. Februar 2012, 15:00h
zur Caféteria von RABENSTERN rezitiert

Heimbeirat

Die Mitglieder des Heimbeirats der Stiftung Geschwister Nees

Vorsitzende              Frau Gertrud Bacher
Stv. Vorsitzender   Herr Ernst Hofmann
Weitere Mitglieder  
Frau Edith Treu
Frau Margarete Hütter
Herr Wolfgang Roth

Nach der Heimmitwirkungsverordnung des Landesheimgesetzes ist alle zwei Jahre ein Heimbeirat zu wählen, der die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber der Heimleitung und dem Träger vertritt.

Der jetzige Heimbeirat wurde am 23.11.10 von unseren Bewohnerinnen und Bewohnern in freier und geheimer Wahl gewählt. Die Heimbeiratsvorsitzende Frau Bacher und ihr Stellvertereter, Herr Hofmann wurden in der ersten konstituierenden Heimbeiratssitzung gewählt.

Neu ist nun auch ein Vertreter der Angehörigen in unserem Heimberat. Von den Bewohnern gewählt wurde Herr Wolfgang Roth.

 

Funktion des Heimbeirates:

Er ist die von den Heimbewohnern gewählte Vertretung der Bewohner und hat Mitwirkungsrecht, kein Mitbestimmungsrecht.
Er hat das Recht auf rechtzeitige und umfassende Information durch den Heimträger vor einer geplanten Maßnahme und ist Vermittler und Bindeglied zwischen Bewohnerschaft und Heimleitung. Die Zusammenarbeit zwischen Heimbeirat und Heimleitung sollte auf verständnis- und vertrauensvoller Basis erfolgen.

Die Aufgaben des Heimbeirates

  1. Beantragung von Maßnahmen des Heimbetriebs, die der Bewohnerschaft dienen.
  2. Entgegennahme von Anregungen oder Beschwerden.
  3. Fördern des Einlebens neuer Bewohnerinnen und Bewohner.

Mitwirkung bei folgenden Entscheidungen

  1. Aufstellung / Änderung Musterverträge, Heimordnung
  2. Änderung Heimentgelte
  3. Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Pflegkassen und Sozialhilfeträgern
  4. Wesentliche Änderungen in der Heimbetreibung (z.B. Erweiterung oder Einschränkung des Heimbetriebs)
  5. Änderung der Art und des Zwecks des Heims
  6. Umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen
  7. Maßnahmen zur Unfallverhütung
  8. Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Alltags- und Freizeitgestaltung
  9. Unterkunft, Betreuung, Verpflegung
  10. Förderung der Betreuungsqualität
v. links Herr Ernst Hofmann, Frau Margarete Hütter, Frau Gertrud Bacher, Frau Edith Treu, Herr Wolfgang Roth